Willkommen in der Benefit-Welt der OMS Retail GmbH

Betriebliche Krankenversicherung (BKV)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist die betriebliche Krankenversicherung (BKV)?

    Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung für Mitarbeitende eines Unternehmens. Das Unternehmen schließt dafür einen Vertrag mit einem Versicherungsträger und übernimmt die Beiträge. Die Arbeitnehmenden profitieren von Gesundheitsleistungen, die über die bestehende Krankenversicherung hinausgehen. 

  • Muss ich für die BKV Gesundheitsfragen beantworten?

    Nein!

    Als Mitarbeiter der OMS Retail GmbH werden die einzelnen Budgettarife für Sie ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen. 


    Falls Sie im Rahmen der freiwilligen Familienversicheurng auf eigene Rechnung Familienmitglieder mitversichern wollen, so kann es in höheren Budgettarifen (ab 900€ Budget pro Jahr) zu Gesundheitsfragen kommen. Welche Budgettarife Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie in Ihrem individuellen Antragsdialog zur Familienversicherung sehen.

  • Werden alle Rechnungen in unbegrenzter Höhe erstattet?

    Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber ein Gesundheitsbudget. Die jährliche Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung. 


    Siekönnen Gesundheitsrechnungen in den Themenfeldern einreichen, die im Abschnitt "Leistungen der BKV" definiert sind. Hier sind vereinzelt Maximalerstattungsbeträge pro Jahr festgelegt (z.B. 300€ auf Brillen). Bitte prüfen Sie auf Basis Ihrer Versicheungsunterlagen, ob eine Erstattung in voller Höhe möglich ist.

  • Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

    Mit dem Ende der Betriebszugehörigkeit endet auch die Mitgliedschaft in der bKV. 

    Mitarbeitende haben dann die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz innerhalb von zwei Monaten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen mit eigenen Beiträgen fortzuführen; eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht erforderlich. 

  • Ist die BKV steuerfrei?

    Ja, da die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezüge gelten, zählen sie nicht zum Arbeitslohn. Daher sind sie frei von Steuern und Sozialversicherung. Auf Sachbezüge sind bis zu einer Höhe von 50 Euro im Monat keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Als Sachbezug zählen auch beispielsweise Tankgutscheine, Jobtickets oder Warengutscheine. 

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